Regelungen fürs Silvester-Feuerwerk
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- Samstag, 31. Dezember 2011 00:00
- Kategorie: Hanau
Nicht immer und nicht überall
Hanau. Das Jahresende naht und viele freuen sich bereits auf das Silvester""feuerwerk, mit dem das neue Jahr begrüßt werden soll. Während der Verkauf der Feuerwerkskörper schon am 29. Dezember beginnen darf, ist das Abbrennen der Raketen, Heuler, Vulkane oder wie sie auch immer heißen, nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Darauf hat das Ordnungsamt der Stadt Hanau jetzt hingewiesen.
Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der Paragraph 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Seit zwei Jahren ist darüber hinaus "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern" ebenfalls verboten. (pshu)
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