Dort wurde von dem Geschäftsführer der Brüder-Grimm-Gesellschaft in Kassel der nicht nachvollziehbare Eigentumsanspruch auf die Handexemplare erhoben. Die Universitätsbibliothek Kassel, Nachfolgerin der Hessischen Landesbibliothek, ist bisher als unumstrittene Eigentümerin aufgetreten. Da sie eine Landeseinrichtung ist, so erklärte Lenz, habe die Öffentlichkeit ein Anspruch darauf zu wissen, ob die Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen der Allgemeinheit oder einem Verein gehören. Immerhin seien die insgesamt neun Bände mit Anmerkungen und Korrekturen der Brüder Grimm von der UNESCO in das Welt-Dokumentenerbe aufgenommen worden. Der Abgeordnete betrachtete es als wenig konstruktiv, wenn sich zwei Institutionen, die sich mit dem Leben und Werk der großen Söhne Hanaus und Hessens befassen, öffentlich um Eigentumsansprüche streiten.
Lenz möchte deshalb mit seiner Anfrage von der Hessischen Landesregierung Auskunft über die tatsächlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse an den unschätzbar wertvollen Büchern der Brüder Grimm. (PM Büro Aloys Lenz, MdL)