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17. Mai 2012
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Aufsichtsrat erklärt Vertrag mit Geschäftsführer für unwirksam

Main-Kinzig-Kreis. Nach einem Zeitungsbericht und mehreren Presseanfragen rund um den Vertrag mit dem Geschäftsführer der Bildungspartner GmbH (BiP) äußert sich der Erste Kreisbeigeordnete und Aufsichtsratsvorsitzende der MK-Kliniken, Dr. André Kavai, zu dem Vorgang und informiert über die von ihm initiierte Sondersitzung des Gremiums am vergangenen Montag (13.02.).

„Ich habe den Aufsichtsrat über die Fakten und Hintergründe eines neuen Geschäftsführervertrages informiert“, erklärt Kavai. Die Vereinbarung mit Geschäftsführer Dr. Karsten Rudolph war im Oktober 2010 vom damaligen Vorsitzenden Günter Frenz in verantwortlicher Funktion abgeschlossen worden. Seit drei Monaten steht nun Kavai an der Spitze der Gesellschaft. Wie Kavai erläutert, sei der Aufsichtsrat damals zwar über die Absicht informiert worden, mit dem Geschäftsführer einen „abgeänderten Vertrag mit einer neuen Laufzeit“ abzuschließen. Die nun festgestellten deutlichen finanziellen Auswirkungen sowie weitere Details des Vertrags waren dem Gremium bisher jedoch nicht mitgeteilt worden.

Aufgrund dieser fehlenden Informationen schloss sich der Aufsichtsrat der rechtlichen Auffassung des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines beauftragten Rechtsanwalts an, dass der Vertrag nicht wirksam verlängert wurde. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende mit Dr. Rudolph eine Vertragsverlängerung unter anderen Voraussetzungen aushandeln soll.

„Im Sinne der Bildungspartner möchten wir hier mit dem entsprechenden Augenmaß zu einer für beide Vertragsparteien vernünftigen Lösung kommen“, macht Kavai deutlich. Allerdings liege das vertretbare Ziel ein erhebliches Stück entfernt von den im Oktober 2010 formulierten Konditionen, die er als „marktunüblich“ bezeichnet. Weitere Einzelheiten über den Vertrag möchte der Aufsichtsratsvorsitzende nicht nennen.  (mkk)

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