20. Juni 2013

Neues Gesetz zur Förderung des Mittelstands soll örtliche Unternehmen stärken

Aloys Lenz: „Auch in der Region Hanau kleine und mittlere Unternehmen zielgerichteter unterstützen“
Main-Kinzig-Kreis. Wie der Landtagsabgeordnete Aloys Lenz mitteilt, plant die christlich-liberale Landesregie-rung ein neues Gesetz zur Förderung des Mittelstands. Nach wie vor sei der Hessische Mittel-stand der wichtigste Bereich der hessischen Wirtschaft und bedarf als Rückgrat der gesamten Wirtschaftsstruktur des Landes einer besonderen Förderung. 99,7 Prozent der Marktteilneh-mer zählen zu den kleinen und mittleren Unternehmen, stellen 55 Prozent aller sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigten und 73 Prozent aller Ausbildungsplätze. Hanau und der Main-Kinzig-Kreis verfügen über einen besonders ausgeprägten Mittelstand, mit sehr leistungsstar-ken Unternehmen und einem Schwerpunkt auf unternehmensbezogene Dienstleister.

Mit dem neuen Gesetz, das aus insgesamt sieben Eckpunkten bestehe, sollen vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Durch das Gesetz soll die Eigenkapitalausstattung der mittelständischen Betriebe verbessert werden. Zudem sollen konkrete Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie eingeleitet werden, die spezi-ell kleinere und mittlere Betriebe belasten. Ein Kernelement ist zudem die gezielte Verände-rung und Anpassung des Vergaberechts, damit Investitionen noch stärker regional vergeben werden können. Speziell die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung lo-kaler Gegebenheiten soll transparenter gestaltet werden. Diese Veränderung greift u.a. die Forderung des Hanauer Kreishandwerksmeisters Martin Gutmann auf, der in der Vergangen-heit massiv kritisiert hatte, dass über 80 Prozent der Aufträge der Stadt Hanau nicht an örtli-che Unternehmen vergeben worden sind.

Mit dem Gesetz  soll zudem sicher gestellt werden, dass Aufträge nicht an das billigste , son-dern an das am nachhaltigsten wirtschaftlichtende Unternehmen vergeben wird. Hierzu müs-sen sich Bewertungskriterien ändern und auch Aspekte der Entlohnung stärker einbezogen werden, so Lenz. Insbesondere dürfe es zu keinem Unterlaufen des gesetzlichen Rahmens im Ausschreibungswettbewerb kommen, indem Missbrauch mit Entsendegesetzen und Billiglöh-nen getrieben werde.


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Wie Lenz berichtet, stamme das bisherige Mittelstandsgesetz noch aus dem Jahr 1974. Darin werde unter anderem aufgeführt, dass die Unternehmen schrittweise mit EDV ausgestattet werden sollen. Daher sei eine Anpassung des Gesetzes an die aktuelle Situation verbunden mit konkreten Verbesserung für die Unternehmen ein richtiger Schritt.„Mehr Wachstum, größeren Wohlstand und zusätzliche Beschäftigung wird es nur geben, wenn von Seiten der Politik für die Unternehmen die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur so kann immer wieder eine nachhaltige wachstums- und beschäftigungsfördernde Entwicklung der Unternehmen angestoßen werden. Daher werden wir uns im weiteren Beratungsverlauf für ein klares und unbürokratisches Hessisches Mittelstandsgesetz einsetzen“, so Lenz abschließend. (Büro Lenz, MdL)

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