Verschneite Landschaft - Archivbild: Gottlieb -
Main-Kinzig. Einen kleinen Vorgeschmack auf den nahenden Winter konnten die Verkehrsteilnehmer bereits kürzlich erleben. Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien sind jedoch für den kommenden Winterdienst gut vorbereitet und gerüstet. Sämtliche Winterdienstfahrzeuge sind ebenfalls entsprechend aufgerüstet und einsatzbereit.
Das zu betreuende Streckennetz der Bundesautobahn, sowie der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Main-Kinzig-Kreis beträgt rund 1.300 km und wird in die drei Straßenmeistereibezirke Bruchköbel, Sterbfritz und Wächtersbach sowie die Autobahnmeisterei in Langenselbold aufgeteilt. Zur Durchführung des Winterdienstes auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis werden im eigenen Fuhrpark insgesamt 12 Lkws bzw. Unimogs eingesetzt. Unterstützt werden die Meistereien bei Bedarf von 8 Fremd- bzw. Lohnunternehmern.
Aufgrund der Größe der Bezirke wird der Winterdienst mit Großfahrzeugen durchgeführt. Die moderne Technik in den Einsatzfahrzeugen macht darüber hinaus eine genaue Dosierung je nach Straßenzustand möglich. Zum Einsatz kommt hoch wirksames Feuchtsalz, bestehend aus Salz und einer Solelösung. Das so angefeuchtete Streusalz verteilt sich gleichmäßig, haftet sehr gut und erzielt schon bei kleiner Menge große Tauwirkung. Der Feuchtsalzeinsatz erhöht somit die Wirksamkeit und reduziert ganz deutlich den Salzverbrauch. Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz erreicht werden. Auch die Salzlager sind vollständig gefüllt. Für die drei Straßenmeistereien im Landkreis sind insgesamt ca . 6.800 to Salz, incl. der Stützpunkte Birstein und Salmünster, eingelagert. Für die Autobahnmeisterei am Standort Langenselbold sind ebenfalls insgesamt ca. 3.300 to Salz eingelagert.
Der Winterdienst wird auch in diesem Jahr im gleichen Umfang stattfinden, wie in den Vorjahren. Das heißt, der Winterdienst wird rechtzeitig vor Einsetzen des Berufsverkehrs begonnen. Wann und wo geräumt und gestreut wird, ist fest geregelt: Hessen Mobil ist für den Winterdienst den hessischen Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Städten und Gemeinden zuständig. Strecken mit hoher Verkehrsbelastung oder neuralgische Punkte werden zuerst angefahren, Parkplätze eher nachrangig. Der Winterdienst von Hessen Mobil geht jedoch weit über seine rechtlichen Verpflichtungen hinaus. So werden auch die Ortsdurchfahrten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Durchfahrtsbetrieb als freiwillige Leistung mit geräumt und gestreut. Der Winterdienst wird von Hessen Mobil entsprechend dem bundesweit geltenden Anforderungsniveau durchgeführt. Dieses Anforderungsniveau gliedert sich im Wesentlichen nach der Verkehrsbedeutung der Straße, aber auch nach der Intensität des Winterereignisses. So werden beispielsweise auf Bundesautobahnen alle Fahrstreifen der Richtungsfahrbahnen und Rampen während des gesamten Tages (24 h) ggf. wiederholt abgestreut sein. Für das weitere Straßennetz auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurden Offenhaltungszeiten je nach Verkehrsbedeutung täglich zwischen 06:00 und 22:00 Uhr festgelegt. Um dies zu gewährleisten beginnen die morgendlichen Einsätze bereits ab ca. 2 Uhr / 2:30 Uhr.
Grundsätzlich gilt, dass Verkehrsteilnehmer bei winterlicher Witterung nicht uneingeschränkt mit einer restlos geräumten Straße rechnen können. Die Fahrzeugausstattung und das Fahrverhalten muss der Witterung angepasst sein. Dennoch ist Hessen Mobil selbstverständlich bestrebt die Befahrbarkeit der Straßen bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs zu gewährleisten. Besondere Witterungsverhältnisse, wie beispielsweise stark anhaltende Schneefälle, lassen dies jedoch nicht immer uneingeschränkt zu. Eine Befahrbarkeit der Strecken schließt somit wiederum Behinderungen durch Schneereste, stellenweise sogar geschlossene Schneedecken, oder stellenweise Reif- oder Eisglätte nicht aus. Da nicht alle Strecken gleichzeitig bedient werden können, erfolgt der Winterdiensteinsatz entsprechend der Dringlichkeit der jeweiligen Strecken.
Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien sind im Winterdienst sehr stark gefordert. Besonders bei extremen Wetterlagen stellen die Winterdiensteinsätze eine große Herausforderung dar. Hessen Mobil bittet daher die Verkehrsteilnehmer ihr Fahrverhalten und die Fahrzeugausstattung auf winterliche Witterungsverhältnisse entsprechend anzupassen sowie die Einsätze nicht zu behindern. Dies gilt insbesondere auch für parkende Fahrzeuge in engen Ortsdurchfahrten. Zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Metern zwingend erforderlich. Während der Wintermonate werden die Anlieger daher ausdrücklich gebeten, Ihre Fahrzeuge, wenn möglich, nicht im öffentlichen Straßenbereich abzustellen. (Quelle: Hessen-Mobil)